Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Lindenberg bei Birklar“ ist eine kleine Basaltkuppe, die inselartig inmitten der intensiv genutzten Agrarlandschaft am Rand der Wetterau liegt. Ein Teil des Gebietes wurde bereits 1940 unter Naturschutz gestellt. Damit gehört der „Lindenberg bei Birklar“ zu den ältesten Naturschutzgebieten in Hessen. Er ist vor allem durch Grünlandgesellschaften, wie die Glatthaferwiese und den Halbtrockenrasen, geprägt. Auf der Basaltkuppe finden sich aber auch strukturreiche Hecken und Gebüsche sowie alte Obstbaumbestände, die Brutplätze für zahlreiche schützenwerte Vogelarten bieten. Die heute selten vorkommende Pflanzengesellschaft des Halbtrockenrasens ist an diesem Standort durch das sonnenwarme, trockene Mikroklima, die mageren Standortbedingungen sowie die historische Nutzungsform Schafbeweidung entstanden. Nach historischen Angaben war das Gebiet reich an Orchideen und Küchenschellen. Die floristische Bedeutung ist wegen der in den letzten Jahren zu geringen Beweidungsaktivitäten zurückgegangen. Darüber hinaus ist das früher reiche Vorkommen der Küchenschellen sehr wahrscheinlich durch illegale Ausgrabungen erloschen.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 4,29ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 19ed02e9-301b-45ef-b081-f6e763b35842 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.