Betreten abseits der Wege ist verboten.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ulm, Stadtkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000307 |
| Fläche | 91,94ha |
| Gründungsjahr | 2014 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f76c4d2a-dad1-4dc8-bd8a-e66ed86de2bd |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist es verboten, das Gebiet mit Fahrrädern und Elektrofahrrädern mit limitierter Tretunterstützung außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite, zu befahren;
Reiten ist verboten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, außerhalb der befestigten Wege und Flächen zu reiten
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Insbesondere ist es verboten, das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen und Elektrofahrrädern mit limitierter Tretunterstützung, zu befahren oder Kraftfahrzeuge abzustellen
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Hunde sind verboten.
Insbesondere ist es verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen;
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
16. Dezember 2014