Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Alte Rheinrinnen durchziehen die feuchten Wälder der Lichtenauer Rheinniederung. Zwischen Altwassern, Schilf und alten Bäumen bleiben Spuren einer Flusslandschaft mit großer Vielfalt erhalten.
In der Lichtenauer Rheinniederung lässt sich die frühere Landschaft des Rheins noch gut erkennen. Alte Flussrinnen ziehen sich als Senken durch den Wald, daneben liegen etwas höhere, trockenere Rücken. Schon kleine Höhenunterschiede entscheiden darüber, welche Bäume und Pflanzen hier wachsen. In den nassen Bereichen stehen ausgedehnte Erlen-Eschenwälder, die in dieser Größe am Rhein selten geworden sind. Altwasser mit schwimmenden Blättern und dichte Schilfbestände ergänzen das Bild. Alte Bäume bieten vielen Vögeln Nahrung und Nistplätze. Diese Vielfalt hängt eng vom Wasser ab: Die feuchten Senken und ihre Bewohner sind heute vor allem auf das Grundwasser angewiesen. (Kurzfassung auf Grundlage eines Textes von Joachim Lösing)
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Rastatt |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=919001000169 |
| Fläche | 2,29km² |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 90660cff-6636-4f7e-9e71-6c221b20713e |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | http://www.rp-karlsruhe.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Dienstgebäude Karl-Friedrich-Str. 17
76247 Karlsruhe Deutschland |
Fauna
Habitat
Habitat
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
18. Dezember 1996