Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000255 |
| Fläche | 2,02km² |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 81b65f05-daca-419e-82d9-44f6faddca67 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 2m erlaubt.
Reiten ist auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
17. Dezember 2003