Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Der Lech durchfließt Bayern von der Landesgrenze bei Füssen bis zur Mündung in die Donau östlich von Donauwörth. In den letzten 150 Jahren wurde der Lech stark verbaut. Durch Kanalisierung sowie Längs- und Querverbauungen ist der einst dynamische Wildfluss in eine regelbare Stauseenkette für den Hochwasserschutz und die Energiegewinnung umfunktioniert worden. So sind im Landkreis Weilheim-Schongau nur noch sehr wenige naturnahe Bereiche erhalten geblieben. Zwei dieser Abschnitte sind die Litzauer Schleife bei Burggen sowie die Steilhalden und Flussauen nahe Kinsau.
Mit dem Flussuferläufer und dem Flussregenpfeifer kommen im Naturschutzgebiet „Hirschauer Steilhalde - Litzauer Schleife“ zwei in Bayern mittlerweile sehr seltene Kiesbrüter vor. Diese sind zur Tarnung ihrer Gelege auf offene Kiesflächen angewiesen, wie es sie am Lech heute nur noch sehr selten gibt. Die scheuen Vögel kommen ab März aus ihren Winterquartieren in Afrika zu uns und suchen an den letzten verbliebenen naturnahen Flussstrecken ruhige Kiesbänke für den Nestbau und die Aufzucht ihrer Jungen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt: Werden die Vögel während der Brutzeit gestört, sinkt der Bruterfolg erheblich. Aus diesem Grund herrscht im Naturschutzgebiet vom 1. März bis 31. August ein Betretungsverbot der Inseln und Kiesbänke. Außerdem ist die Befahrung des Lechs mit Booten in diesem Zeitraum nur zügig und im Hauptstromstrich gestattet.
| Ort | Deutschland - Bayern - Weilheim-Schongau |
| Fläche | 1,88km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9797eb2f-6f87-4974-9b81-a15814a6fd2d |
| Name und Abteilung |
Lebensraum Lechtal e.V.
|
| Webseite | https://www.lebensraumlechtal.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Christophstraße 13
86956 Schongau Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Weilheim-Schongau
Umweltschutzverwaltung |
| Webseite | https://www.weilheim-schongau.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB Deutschland |
Fauna
Fauna
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist vom 1. März bis zum 31. August verboten.
Ausnahmen Durchfahren im Stromstrich
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
in der Nähe von Vogelbrutstätten
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
31. Juli 1986