Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Die Felsen abseits zugelassener Wege und Aussichtspunkte zu betreten oder zu beklettern.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Rastatt |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=919001000027 |
| Fläche | 47,93ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 83fbcbf1-4309-4d96-bbea-6b4c42af45c5 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | http://www.rp-karlsruhe.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Dienstgebäude Karl-Friedrich-Str. 17
76247 Karlsruhe Deutschland |
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Die Felsen abseits zugelassener Wege und Aussichtspunkte zu betreten oder zu beklettern.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
27. November 1991