Laushalde

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite, mit Fahrrädern zu befahren

Schneeaktivitäten

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Rodeln und Schlittenfahren ist vom 2. März bis zum 14. November verboten.

Als Sondernutzungen sind gestattet: In der Zeit vom 15. November bis 1. März eines jeden Jahres das Betreten des Kornbergs, Flst. Nr. 563, zum Schlitten fahren

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: außerhalb des besonders ausgewiesenen Wegs zu reiten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

dtp_watercraftsmotorized_forbidden_regular

Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

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Tauchen ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Hunde sind verboten.

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten: Hunde frei laufen zu lassen

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Feuer ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten.

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren und Filmen ist verboten.

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören

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