Langer Grund bei Schönstadt

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Der „Lange Grund bei Schönstadt“ erstreckt sich über 4 Kilometer beidseits des Bachs „Schwarzes Wasser“ im Burgwald, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Hessens. In dem naturnahen Bachtal kommen mosaikartig verschiedene, ökologisch besonders wertvolle Lebensraumtypen vor: Flach- und Zwischenmoore mit zahlreichen seltenen Torfmoosen, Erlen- Sumpfwälder, Feuchtwiesen, Kleinseggen- und Waldbinsen-Sümpfe sowie Frischwiesen und kleinflächig trockene Heidegesellschaften. Von besonderer Bedeutung für das Naturschutzgebiet sind mehrere aufgestaute, nährstoffarme und saure Teiche entlang des Baches, die breite Uferzonen aufweisen. An den Gewässerrändern gedeihen große, lockere Bestände der seltenen Schnabel-Segge auf einem Unterwasserpolster aus besonderen Torfmoosen, gefährdetem Verkannten Wasserschlauch und Rasen-Binse. Bei niedrigen Wasserständen wandern aus den Randbereichen Moorbirken und Ohrweidegebüsche in die Moorflächen ein. Das Wasser der Teiche ist wegen des hohen Huminsäuregehaltes, bedingt durch den langsamen Abbau abgestorbenen Pflanzen- und Tierreste im Moor, dunkelbraun gefärbt. Der abwechslungsreiche, kühle Feuchtlebensraum beherbergt neben den botanischen Besonderheiten vor allem eine reiche, gut angepasste Libellenfauna mit zahlreichen seltenen Arten. Drüber hinaus konnte im „Langen Grund“ die stark gefährdete Geburtshelferkröte nachgewiesen werden. Auch die seltene Waldschnepfe kann an den Teichen beobachtet werden. Der „Lange Grund bei Schönstadt“ bildet zusammen mit den angrenzenden Naturschutzgebieten im Burgwald einen Biotopverbund von überregionaler Bedeutung.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Winteraktivitäten

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Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Baden ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 Meter langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Langer Grund bei Schönstadt § 3.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Tiere füttern ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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