Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung der beiden Teilbereiche des Gebietes · als vielfältiges Mosaik aus Hoch - und Übergangsmooren, Flachmooren, Naßwiesen, Borstgrasrasen und anderen Biotopen; · als Lebensräume zahlreicher seltener und gefährdeter Tier - und Pflanzenarten; · als für die Wissenschaft - insbesondere die Moorforschung - bedeutende Objekte.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Lörrach |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000093 |
| Fläche | 35,96ha |
| Gründungsjahr | 1995 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 88e4a51d-464b-4a2a-b6de-22ff90f8d9e4 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Habitat
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
15. Mai 1995