Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Lahnknie bei Michelbach“ erstreckt sich rund 3 Kilometer entlang eines naturnahen, verzweigten Lahnabschittes mit breitem, flachem Flussbett und stellenweisen Kiesbänken zwischen Caldern und Sterzhausen. Das Naturschutzgebiet umfasst neben dem Fließgewässerabschnitt, der fast vollständig von Weiden und Erlen gesäumt wird, auch die angrenzenden Uferbereiche mit besonders schutzwürdigen feuchten bis frischen Grünland- und Brachflächen, den Unterlauf und Mündungsbereich des Michelbaches sowie einen Teil des Grubenbaches mit Quellbereichen. Ergänzt wird das Naturschutzgebiet von den bewaldeten Hängen am „Rothen Scheid“, die sich durch eine reiche Frühblüher-Flora auszeichnen, sowie am „Kalkberg“ bei Michelbach. Die Verknüpfung dieser strukturreichen Biotope eröffnet einer bemerkenswert vielfältigen Tierwelt abwechslungsreiche Lebensräume. Neben der beeindruckenden Anzahl von 100, teils stark gefährdeten Vogelarten die zum Brüten, Rasten oder zur Nahrungssuche ins Gebiet kommen, findet man hier auch eine phantastische Insektenwelt vor. Schmetterlinge, Käfer und Heuschrecken, vor allem aber besonders anspruchsvolle Gewässerinsekten finden hier einen Lebensraum. Zahlreiche selten gewordenen Fische konnten in diesem Lahnabschnitt nachgewiesen werden, ebenso wie einige seltene, an Fließgewässer gebundene Säugetiere, wie die Wasserspitzmaus und Wasserfledermaus. Wegen seiner Vielfältigkeit ist das „Lahnknie bei Michelbach“ nicht nur für den Naturschutz von herausragendem Wert sondern auch für die Wissenschaft zur Erforschung naturnaher Gewässerökosysteme.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf |
| Fläche | 37,83ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c17dd41a-b808-4faf-a006-20672afcf5bd |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei an der Lahn, jedoch nur in der Zeit vom 15. Juli bis 28. Februar im Abschnitt westlich der Kreisstraße 79 vom Nordufer aus ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Lahnknie bei Michelbach § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
2. September 1991