Betreten abseits der Wege ist verboten.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Göppingen, Heidenheim |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000275 |
| Fläche | 76,29ha |
| Gründungsjahr | 2017 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2132000d-61f2-4f2e-ab43-cd8a41e581a3 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: das Gebiet in freier Landschaft außerhalb befestigter Wege sowie im Wald außerhalb befestigter Wege und auf befestigten Waldwegen mit weniger als 2 Metern Breite mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung) zu befahren
Reiten ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: im Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen sowie auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Metern Breite zu reiten
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: im Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen sowie auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Metern Breite zu mit bespannten Fahrzeugen zu fahren. im Wald ist das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ohne besondere Erlaubnis des Waldeigentümers nicht zulässig.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. Dezember 2017