Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Esslingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000032 |
| Fläche | 29,10ha |
| Gründungsjahr | 1998 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6b72aa32-6e25-4d1c-afe6-872f443718ec |
| Name und Abteilung |
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Geschäftsstelle |
| Webseite | https://www.biosphaerengebiet-alb.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Biosphärenallee 2 - 4
72525 Münsingen-Auingen Deutschland |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: das Gebiet auf Wegen unter 2 m Breite und außerhalb befestigter Wege mit Fahrrädern zu befahren
Ski- und Snowboardfahren ist nur auf ausgewiesenen Pisten erlaubt.
Wege müssen mind. 2 m breit und befestigt sein
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
ausgenommen Krankenfahrstühle
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
erlaubt, wenn es keine Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere verursacht
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.