Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Alb-Donau-Kreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000114 |
| Fläche | 9,06ha |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | aa358e33-f3d4-42ed-9f0e-adea949f6fd7 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Insbesondere ist verboten Modellfluggeräte aller Art zu betreiben.
Abfall entsorgen ist verboten.
Hunde sind verboten.
Insbesondere ist verboten Hunde frei laufen zu lassen.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Insbesondere ist verboten Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
8. Juni 1994