Küssenberg

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Großes, zusammenhängendes Mosaik unterschiedlicher, überwiegend magerer und artenreicher Grünlandgesellschaften mit ihren staudenreichen Säumen und Übergängen zu naturnahen, teils lichten Waldund Gebüschgesellschaften mit hohen Alt- und Totholzanteilen.

Beschreibung

Das Landschafts- und Naturschutzgebiet liegt an einem südexponierten Bergrücken am nordwestlichen Rand des großen Klettgaurückens. Das Gebiet hat eine Größe von insgesamt 237 ha. Davon entfallen 209 ha auf das Naturschutz- und 28 ha auf das Landschaftsschutzgebiet.   Das Schutzgebiet erfüllt mit über 200 seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten wichtige Funktionen für den Arten- und Biotopschutz. Anzutreffen sind Magerrasen und Mähwiesen, alte hochstämmige Streuobstwiesen, naturnahe Buchen-Eichenwälder an den Steilhängen sowie Schluchtwald entlang des weitgehend natürlichen Schluchenbachs. Hervorzuheben sind insbesondere die orchideenreichen Trocken- und Halbtrockenrasen mit ihren Übergangsbereichen (Säumen) zu den trockenwarmen Gebüschen oder dem Buchen-Seggen/Eichenwald. Insbesondere in den Übergangsbereichen vom Wald ins Offenland haben sich über Jahrzehnte hinweg spätblühende Pflanzen- und Tierarten erhalten, die durch eine zu häufige und intensive Nutzung im übrigen Landkreis kaum noch vorkommen. Die hochstämmigen Obstbäume stehen für eine traditionelle Landnutzung, die zunehmend aus dem Landschaftsbild verschwindet. Die Streuobstwiesen gliedern zusammen mit Hecken, Feldgehölzen und Einzelbäumen die Landschaft. In den Wäldern der mittleren Hanglagen ist vor allem der Anteil an stehendem und liegendem Totholz bemerkenswert hoch. Alte Bäume sind überdurchschnittlich vertreten, entsprechend groß ist die Anzahl von Höhlenbäumen (Habitatbäumen).

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

Fauna

Mopsfledermaus

owl

Fauna

Spanische Fahne

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten.

Radsportaktivitäten

dtp_cycling_forbidden_regular

dtp_unpavedagriculturalandforestryroads_forbidden_regular

Radfahren ist auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen verboten.

im Wald Mindestwegbreite von 2 Metern

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_forbidden_regular

Kraftfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten.

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_goingtothetoilet_forbidden_regular

Toilettengang ist verboten.

dtp_fire_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

Einen Fehler melden