Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Krüselinsee und Mechowseen schützt eine einzigartige Landschaft. Hier finden sich seltene Quellseen, nährstoffarme Moore, alte Kiefernwälder, Feuchtwiesen und Trockenrasen – ein wertvolles Mosaik an Lebensräumen.
Das Naturschutzgebiet Krüselinsee und Mechowseen bewahrt eine vielfältige Landschaft aus Wäldern, Mooren und Seen. Es umfasst seltene Quellseen wie den Krüselinsee, bekannt für seine hervorragende Wasserqualität, genährt von starken Quellen. Hinzu kommen kalkhaltige mesotrophe Seen wie der Kleine und Große Mechowsee, der Weutschsee und der Waschsee. Darüber hinaus schützt das Gebiet ein nährstoffarmes Moor mit Kolk, alte Kiefernwälder sowie extensiv bewirtschaftete Feuchtwiesen und Trockenrasen. Dieses Mosaik an Lebensräumen ist von europäischer Bedeutung als FFH-Gebiet im Naturpark Feldberger Seenlandschaft. Der Schutz dient dem Erhalt dieser einzigartigen und strukturreichen Ökosysteme. Wanderwege bieten die Möglichkeit, diese besondere Natur zu erleben.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 4,82km² |
| Gründungsjahr | 1972 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 23c4b29c-aca7-40e2-b18c-65e82eb45cbf |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
nur auf den Ortsverbindungswegen Mechow - Krüseliner Mühle und Mechow - Kolbatzer Mühle
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten, Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.