Krämersgrund/Konventswiesen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet „Krämersgrund/Konventswiesen“ zeichnet sich durch einen Biotopkomplex aus, der aus besonders schützenswerten Lebensraumtypen besteht, welche für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten wichtige Rückzugsräume bieten. Der „Krämersgrund“ und die „Konventwiesen“ liegen im Randbereich des Burgwaldes, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Hessens mit zahlreichen Moor-Standorten. Als Besonderheit kommt im Gebiet der einzige intakte Schwingrasen vor. Dabei handelt es sich um ein schwimmendes Pflanzenkissen auf der Stauwasser-Oberfläche des Moores, das aus seltenen Seggen, Torfmoosen, Wollgras und Schlangenwurz besteht. In dem angrenzenden Birken-Moorwald gedeihen zahlreiche seltene Torfmoose, der weißblütige Siebenstern sowie eine echte botanische Rarität – der Kammfarn mit nur einem weiteren Vorkommen in Hessen. Entlang des kleinen Fließgewässers „Hollerborn“, dessen Seitenarm zu einem ehemaligen Löschteich aufgestaut wurde, stocken Erlen-Eschen- Wälder mit artenreichem Unterwuchs. Hinzu kommen magere Wiesenbereiche und kleinräumig strukturierte Eichen- Hainbuchen-Wälder mit wertvollen Altholzbeständen, die wichtige Lebensräume für Moose, Pilze, Insekten und höhlenbrütende Vögel darstellen. Die Moor- und Gewässerbiotope sind zudem Heimat vielfältiger Insektenlebensgemeinschaften und Nahrungsgebiet bedrohter Vogelarten. Besonders ist das Vorkommen gefährdeter Libellen, die an diese heute seltenen Lebensräume angepasst sind.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Winteraktivitäten

dtp_wintersport_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Wasseraktivitäten

dtp_watersport_forbidden_regular

Wassersport ist verboten.

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_overnight_stays_forbidden_regular

Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

dtp_dogswithleash_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 m langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Krämersgrund/Konventswiesen § 3.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

dtp_collectingmineralsfossils_forbidden_regular

Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

dtp_feedanimals_forbidden_regular

Tiere füttern ist verboten.

dtp_fishing_forbidden_regular

Angeln ist verboten.

dtp_bathinganimals_forbidden_regular

Baden von Tieren ist verboten.

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

Einen Fehler melden