Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Land- und forstwirtschaftlich weitgehend extensiv genutztes Gebiet, u.a. mit Magerweiden und -wiesen, Feuchtgebieten, naturnahen Wäldern, Felsen und Blockschutthalden. Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter, zum Teil vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten, darunter sowohl subalpine als auch wärmeliebende Arten.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Emmendingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000037 |
| Fläche | 4,47km² |
| Gründungsjahr | 1997 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9b84acd4-edab-4a2d-a585-043b35d88ba6 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Fauna
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
17. November 1997
31. August 1995