Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Für den Hotzenwald representativer Landschaftsausschnitt mit gehölzarmen Extensivweiden, Hoch- und Niedermoorkomplexen, naturnahen Waldgesellschaften und offenen, felsigen Abhängen.
A representative landscape section of the Hotzenwald with extensive pastures with little wood, raised and fen complexes, near-natural forest communities and open, rocky slopes.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Waldshut |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000054 |
| Fläche | 1,50km² |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5a486dde-bb2d-4675-b58f-b1be1fc4fda2 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Habitat
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
21. April 1996