Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Königsbruch, das größte im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz, schützt ein wertvolles Feuchtgebiet. Es ist ein bedeutender Lebensraum für vielfältige Pflanzen und Tiere und bewahrt eine einzigartige Naturlandschaft.
Das Naturschutzgebiet Königsbruch in Rheinland-Pfalz ist das größte Schutzgebiet im Landkreis Südwestpfalz. Dieser bedeutende Naturraum dient vorrangig dem Erhalt seines wertvollen Feuchtgebiets-Ökosystems, typisch für eine „Bruch“-Landschaft. Es stellt einen unverzichtbaren Lebensraum für eine Vielfalt spezialisierter Pflanzen- und Tierarten dar, die an feuchte Bedingungen angepasst sind, darunter möglicherweise auch seltene oder gefährdete Arten. Die Schutzzwecke konzentrieren sich auf die Bewahrung des einzigartigen Wasserhaushalts und der ökologischen Unversehrtheit der Moor- und Marschlandschaften. Dies sichert den Fortbestand seiner spezifischen Artenvielfalt und den Erhalt einer prägnanten Naturlandschaft aufgrund ihres ökologischen und wissenschaftlichen Werts. Seine Bedeutung reicht weit über den lokalen Naturschutz hinaus und trägt zum ökologischen Netzwerk in Rheinland-Pfalz bei. Der Königsbruch ist ein Beispiel für erfolgreichen Biotopschutz, wo natürliche Prozesse in einer weitgehend ungestörten Umgebung ablaufen können.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südwestpfalz |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-186 |
| Fläche | 1,21km² |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c0edb06b-5271-41c1-a2d6-7252b7bbe130 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist vom 1. März bis zum 30. Juni verboten.
Fischereiausübung erlaubt
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.