Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Königsbachtal bei Neuhütten liegt im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz. Das 219,32 Hektar große Gebiet wurde mit Verordnung vom 25. März 1996 unter Schutz gestellt und erstreckt sich nordöstlich der Ortsgemeinden Züsch und Neuhütten. Am westlichen Rand, wo sich eine Rodungsinsel im geschlossenen Waldgebiet des Hochwaldes befindet, verläuft die Landesstraße L 165. Durch das Gebiet fließt der Königsbach, ein rechter Oberlauf des Allbachs. Etwa fünf Kilometer südlich verläuft die Landesgrenze zum Saarland.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Trier-Saarburg |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-263 |
| Fläche | 2,19km² |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3fceac0a-edb1-4c2e-8584-0639cae2e491 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen verboten.
Reiten ist auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.