Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Kniepower See und Katharinensee in Mecklenburg-Vorpommern schützt zwei Seen von hoher ökologischer Bedeutung. Es dient der Bewahrung ihrer natürlichen Gewässerqualität und als Lebensraum für diverse Arten.
Das Naturschutzgebiet Kniepower See und Katharinensee bewahrt zwei bedeutende Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern. Der Katharinensee zeichnet sich durch einen sehr guten Zustand aus, während der Kniepower See ebenfalls eine gute Wasserqualität aufweist. Das Schutzgebiet dient der dauerhaften Erhaltung dieser naturnahen Seen, ihrer natürlichen Entwicklung und der angrenzenden Uferbereiche. Es trägt dazu bei, die Wasserqualität zu sichern und die Lebensräume verschiedener Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Die Bedeutung des Gebiets liegt auch in der Wiederherstellung der ökologischen Funktionen, die in der Vergangenheit durch Nährstoffeinträge beeinträchtigt wurden. Hier können Besucher die besondere Seenlandschaft in ihrer Ruhe erleben und die heimische Natur beobachten.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 30,59ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 7a9f16c6-ec9f-4a8c-9c2e-dc75a514ae1a |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten, Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
27. September 1994