Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Bodenseekreis, Ravensburg |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000123 |
| Fläche | 39,37ha |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8b28726e-3a1f-4321-9936-1e403bca2a49 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.
Reiten ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten Flug‑ und Bootsmodelle sowie Modellfahrzeuge aller Art zu betreiben.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten Flug‑ und Bootsmodelle sowie Modellfahrzeuge aller Art zu betreiben.
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten Hunde frei laufen zu lassen.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten wildlebende Tiere an ihren Nist‑, Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören; Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
28. August 1996