Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Schutzgebiet enthält ein typisches Standort- und Vegetationsmosaik auf Muschelkalk an einem steil aus dem schluchtartigen Durchbruch aufsteigenden Hangbereich der Werra. Bemerkenswert sind insbesondere die naturnahen, vielfältig strukturierten Buchenwaldgesellschaften und Mischwälder, Fels- und Sekundärbiotope mit reichem Arteninventar. Außerdem gehört zu dem NSG ein strukturreicher Abschnitt der Werra mit Altarm.
| Ort | Deutschland - Thüringen - Wartburgkreis |
| Webseite | https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-024-klosterholz-und-nordmannssteine |
| Fläche | 1,39km² |
| Gründungsjahr | 2017 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | fd78961b-9d7e-4e44-91da-559cd08efd7e |
| Name und Abteilung |
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – Obere Naturschutzbehörde
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| Webseite | https://tlubn.thueringen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz