Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Bad Tölz-Wolfratshausen |
| Fläche | 25,77ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | de3e4cc2-336a-427b-8d4e-43d066a8840e |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.lra-toelz.de/de/buergerservice-views/abteilungen/BAY:department:51187/naturschutz/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.