Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Klinkbachtal schützt das wertvolle Fließgewässerökosystem des Klinkbachs und seiner Nebenbäche. Hier finden sich auch angrenzende Quellbach- und Bachuferwälder als wichtige Lebensräume.
Das Naturschutzgebiet Klinkbachtal, gelegen im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz, bewahrt ein einzigartiges Fließgewässerökosystem. Der Schutz gilt dem Klinkbach und seinen Nebenbächen sowie den angrenzenden Quellbach- und Bachuferwäldern. Diese vielfältigen Lebensräume sind essenziell für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die auf intakte Gewässer und naturnahe Uferbereiche angewiesen sind. Das Gebiet dient dem Erhalt der natürlichen Dynamik dieser Bäche und ihrer umliegenden Waldstrukturen, die für die ökologische Stabilität der Region von großer Bedeutung sind. Es ist ein Beispiel für ein unberührtes Bachsystem und die heimische Natur.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Trier-Saarburg |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-301 |
| Fläche | 1,72km² |
| Gründungsjahr | 2006 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6e3aaf8d-3290-4584-b49f-3f937886b775 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Erlaubt ist es nur auf Waldwegen zu reiten (keine Waldwege in diesem Sinn sind Fußwege und Pfade, Rückeschneisen, Gliederungslinien der forstlichen Betriebsplanung und Maschinenwege)
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.