Klinkbachtal

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet Klinkbachtal schützt das wertvolle Fließgewässerökosystem des Klinkbachs und seiner Nebenbäche. Hier finden sich auch angrenzende Quellbach- und Bachuferwälder als wichtige Lebensräume.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Klinkbachtal, gelegen im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz, bewahrt ein einzigartiges Fließgewässerökosystem. Der Schutz gilt dem Klinkbach und seinen Nebenbächen sowie den angrenzenden Quellbach- und Bachuferwäldern. Diese vielfältigen Lebensräume sind essenziell für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die auf intakte Gewässer und naturnahe Uferbereiche angewiesen sind. Das Gebiet dient dem Erhalt der natürlichen Dynamik dieser Bäche und ihrer umliegenden Waldstrukturen, die für die ökologische Stabilität der Region von großer Bedeutung sind. Es ist ein Beispiel für ein unberührtes Bachsystem und die heimische Natur.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Erlaubt ist es nur auf Waldwegen zu reiten (keine Waldwege in diesem Sinn sind Fußwege und Pfade, Rückeschneisen, Gliederungslinien der forstlichen Betriebsplanung und Maschinenwege)

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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