Betreten abseits der Wege ist verboten.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der befestigten und eingezeichneten Wege und Pfade zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Alb-Donau-Kreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000183 |
| Fläche | 2,78km² |
| Gründungsjahr | 1995 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9449c4f9-3c93-499e-aae0-1b02d342b043 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der befestigten und eingezeichneten Wege und Pfade zu betreten.
Reiten ist verboten.
Insbesondere ist verboten außerhalb der befestigten Wege zu reiten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der befestigten Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren.
Wassersport ist verboten.
Insbesondere ist verboten das Befahren der Kleinen Lauter mit Wasserfahrzeugen aller Art mit und ohne Antriebskraft (einschließlich Modellfahrzeugen).
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Insbesondere ist verboten das Befahren der Kleinen Lauter mit Wasserfahrzeugen aller Art mit und ohne Antriebskraft (einschließlich Modellfahrzeugen).
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Insbesondere ist verboten das Befahren der Kleinen Lauter mit Wasserfahrzeugen aller Art mit und ohne Antriebskraft (einschließlich Modellfahrzeugen).
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Hunde sind verboten.
Insbesondere ist verboten Hunde frei laufen zu lassen.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Insbesondere ist verboten Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
25. Juli 1995