Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Kleiner Krebssee im Naturpark Insel Usedom entstand in einem Gletscherbecken. Einst ein Klarwassersee, zeigt es nun Eutrophierung. Das natürliche Umfeld ist von einem Waldweg am Westrand einsehbar.
Das Naturschutzgebiet Kleiner Krebssee liegt im Naturpark Insel Usedom, südwestlich von Bansin. Dieser besondere See entstand in einem Gletscherzungenbecken, eingebettet in den Stauchmoränenzug zwischen Bansin und Benz, und zeugt von der eiszeitlichen Prägung der Region. Ursprünglich war der Kleiner Krebssee ein nährstoffarmer Klarwassersee, der einen wertvollen Lebensraum darstellte. Bedauerlicherweise führten frühere Abwassereinleitungen und Fischproduktion zu einer Eutrophierung, welche seinen ursprünglichen Charakter verändert hat. Trotz dieser Entwicklung bleibt das Gebiet eine wichtige geschützte Landschaft. Einblicke in die natürliche Umgebung und den See sind von einem Waldweg am Westrand des Gebiets möglich, der einen Blick auf dieses dynamische Ökosystem bietet.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Greifswald |
| Fläche | 46,40ha |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 92b5d171-0d4e-4bc3-a099-8374443c2bbd |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
nur an der örtlich gekennzeichneten Badestelle
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
13. März 1996