Kleine Lummersbach bei Cyriaxweimar

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Die „Kleine Lummersbach bei Cyriaxweimar“ umfasst ein vielfältiges Mosaik aus Magerrasen, Gebüschen, Feuchtwiesen, einem kleinen Bachlauf im Norden sowie einem ehemaligen kleinen Steinbruch und größeren Laubwaldbeständen. Bemerkenswert sind die Auswirkungen der rund 90 Jahre dauernden Nutzung eines Teilbereichs durch das französische und deutsche Militär als Truppenübungsplatz. Durch regelmäßiges Befahren mit schweren Militärfahrzeugen entstand hier im Laufe der Zeit ein besonderer Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. So verwandeln sich tiefe Fahrspuren in zeitweise wasserführende Gewässer, die bestandsbedrohten Amphibien, wie dem Kammmolch wertvollen Lebensraum bieten. Als Nebeneffekt der Nutzung konnten sich auch die Laubwälder nahezu frei von forstlichen Eingriffen entwickeln. Alte, urige Eichen die auf 300 Jahre geschätzt werden, sind bei höhlenbewohnenden Vogelarten und streng geschützten Fledermausarten als Wohnstätten und Überwinterungsplätze beliebt. Im Schutz der uralten Eichenstümpfe entwickeln sich außerdem die Larven des heute seltenen Hirschkäfers. Das von Gebüschen reich strukturierte Offenland mit seinen buntblühenden, artenreichen Magerasen und Feuchtwiesen zieht darüber hinaus eine bunte Schmetterlingslebensgemeinschaft an. Von besonderer Bedeutung ist die „Kleine Lummersbach“ auch für die Vogelwelt. So brüteten im Grünland streng geschützte Arten, wie der Wiesenpieper und die Wachtel. Die Gebüsche bieten Nistplätze für den gefährdeten Neuntöter und durch enge Verknüpfung von Wald und Offenland, kommen zahlreiche Nahrungsgäste, wie der Rotmilan, zum Jagen ins Grünland. Am Bauchlauf kann zudem die seltene Blauflügel-Prachtlibelle beobachtet werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Winteraktivitäten

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Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Baden ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Tiere füttern ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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