Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Kleine Kalmit in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch einzigartige Trockenrasen und seltene Pflanzenarten aus. Es schützt ein fragiles Ökosystem und die lokale Biodiversität.
Das Naturschutzgebiet Kleine Kalmit in Rheinland-Pfalz ist ein besonderes Kleinod, das eine bemerkenswerte Vielfalt an Leben in seiner charakteristischen Landschaft birgt. Es ist bekannt für seine einzigartigen Trockenrasen, die als lebenswichtiger Rückzugsort für zahlreiche seltene und geschützte Pflanzenarten dienen, welche in den spezifischen Boden- und Klimabedingungen gedeihen. Über die botanischen Schätze hinaus bietet die Kleine Kalmit auch entscheidende Lebensräume für spezialisierte Insekten und andere Kleintiere und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur regionalen Biodiversität. Der Kern des Schutzzwecks ist die Erhaltung dieser unersetzlichen Ökosysteme, einschließlich der charakteristischen Flora und der geologischen Besonderheiten, die diesen Ort prägen. Besucher können dieses Naturjuwel verantwortungsvoll erleben und seine zerbrechliche Schönheit und ökologische Bedeutung wertschätzen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße, Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-069 |
| Fläche | 5,64ha |
| Gründungsjahr | 1984 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5536b103-7586-4219-aa74-32db15da303e |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.