Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Klädener Plage und Mildenitz-Durchbruchstal bewahrt einen verlandeten See und Mecklenburg-Vorpommerns größtes Flusstal. Es schützt natürliche Flussdynamik und vielfältige Ökosysteme.
Das Naturschutzgebiet Klädener Plage und Mildenitz-Durchbruchstal schützt eine einzigartige Landschaft, bestehend aus dem verlandeten See Klädener Plage und der naturnahen Mildenitz. Das Gebiet zeichnet sich durch Mecklenburg-Vorpommerns größtes Durchbruchstal aus, das die Mildenitz durch die Endmoräne bis zum Schwarzen See formt. Der Fluss zeigt eine natürliche Dynamik, bereichert durch Totholz. Die Klädener Plage beherbergt vielfältige Lebensgemeinschaften, begünstigt durch anhaltend hohe Wasserstände. Als wichtiger Bestandteil des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide trägt dieses Gebiet maßgeblich zum Erhalt von Flora und Fauna bei und ist zugleich als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 1,16km² |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 948568a4-193c-4be4-8e28-98c8d36e1819 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
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| Webseite | https://www.naturpark-nossentiner-schwinzer-heide.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ziegenhorn 1
19395 Plau OT Karow Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Das Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen ist nur auf öffentlichen Wegen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Die Zufütterung beim Angeln ist ebenfalls unzulässig.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Das Angeln ist nur an den von der Naturschutzbehörde festgelegten Ufern der Mildenitz zulässig. Die Zufütterung ist unzulässig.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Das Nachstellen und mutwillige Beunruhigen von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.