Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Kläden schützt einzigartige Steilhänge, artenreiche Laubwälder und die unberührten Ufer des Holzsees im Woseriner See, Mecklenburg-Vorpommern. Ein Refugium für vielfältige Arten und Naturräume.
Das Naturschutzgebiet Kläden, eingebettet in die Dobbertiner Seenlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns, präsentiert eine faszinierende Naturkulisse. Es umfasst bedeutende Steilhänge, vitale Laubwälder und das ruhige Südufer des Holzsees, einem Becken des größeren Woseriner Sees. Dieses Schutzgebiet leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bewahrung der charakteristischen Natur- und Kulturlandschaft der Region. Sein Hauptzweck ist der Schutz seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, die in diesen spezifischen Lebensräumen gedeihen, insbesondere innerhalb der wertvollen Laubwaldökosysteme und entlang der natürlichen Seeufer. Das Reservat gewährleistet die langfristige Erhaltung dieser einzigartigen Naturmerkmale und ihrer ökologischen Prozesse für zukünftige Generationen.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 43,71ha |
| Gründungsjahr | 1957 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | fb31617a-a855-4188-b62a-8ab8e7e3669d |
| Name und Abteilung |
Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
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| Webseite | https://www.naturpark-nossentiner-schwinzer-heide.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ziegenhorn 1
19395 Plau OT Karow Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und das Parken von Kraftfahrzeugen.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
4. August 1998