Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Das NSG Kistnerweiher schützt eine ehemalige Sand- und Kiesgrube. Es bietet ein vielfältiges Mosaik aus Tief-/Flachwasserzonen, Sandflächen, Röhrichten, Steilufern und Grünland. Ein wichtiger Lebensraum, der zum NSG Neuhofener Altrhein vernetzt.
Das Naturschutzgebiet Kistnerweiher, östlich von Neuhofen in Rheinland-Pfalz gelegen, bewahrt ein einzigartiges Naturmosaik. Ursprünglich eine Sand- und Kiesentnahmestelle, hat sich hier eine bemerkenswerte Vielfalt an Biotoptypen entwickelt. Der Schutzzweck zielt auf die Erhaltung von Tief- und Flachwasserzonen, die mit Rohboden-, Sand- und Kiesflächen, dichten Röhrichten und markanten Steilufern eine dynamische Landschaft bilden. Hinzu kommen Ufer- und Feldgehölze, strukturreiche Hecken sowie extensiv genutztes Grünland, die das Gebiet prägen. Diese Lebensraumvielfalt dient nicht nur als eigenständiges Refugium, sondern auch als essenzielle Ergänzung, Vernetzungsachse und Pufferzone zum benachbarten Naturschutzgebiet Neuhofener Altrhein. Es ist ein wertvoller Ort für die regionale Artenvielfalt.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Rhein-Pfalz-Kreis |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-189 |
| Fläche | 34,14ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f2e00a40-bc93-456c-aa06-2b68ab2d85d2 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Säugetiere oder Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren, zu filmen