Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Kirchweiler Rohr liegt auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Hinterweiler und Kirchweiler im Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz. Das etwa 40,5 Hektar große Gebiet wurde mit Verordnung vom 20. November 1990 unter Schutz gestellt und erstreckt sich nordwestlich von Kirchweiler, westlich von Hinterweiler sowie östlich von Berlingen entlang des Berlinger Baches, einem Nebenfluss der Kyll. Schutzzweck ist die Erhaltung und Weiterentwicklung eines Feuchtgebietes mit Schilfröhrichtbeständen, Klein- und Großseggenriedern, Sumpfdotterblumenwiesen sowie naturnahen Fließgewässerökosystemen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-258 |
| Fläche | 39,12ha |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e3684647-b155-442a-9642-89c86d822932 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.