Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Landesweit bedeutsames Moorgebiet mit zahlreichen gefährdeten, zum Teil vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten; Mosaik aus unterschiedlichen Lebensräumen wie naturnahe Wälder. Moore. Borstgrasrasen, Magerwiesen und Fließgewässerabschnitte, die zum Teil von europaweiter Bedeutung sind (Richtlinie 92/43 EWG - FFH-Richtlinie-); verkehrs- und siedlungsarmer, relativ wenig gestörter Bereich.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Waldshut |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000005 |
| Fläche | 5,69km² |
| Gründungsjahr | 2001 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 36fd7126-812e-49e7-9e07-20127a954ad6 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Flora
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
27. November 2001