Kiesgrube von Niederhadamar

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Bei der „Kiesgrube von Niederhadamar“ handelt es sich, wie der Name bereits vermuten lässt, um ein ehemaliges Kiesabbaugebiet. Nach der Einstellung des Abbaus wurde die Entwicklung des Gebietes sich selbst überlassen. Das Naturschutzgebiet umfasst neben wassergefüllten Tümpeln ein kleinflächiges Mosaik aus Grünlandbereichen, Heckenstrukturen sowie Laubwaldbestände in unterschiedlichen Stadien der natürlichen Entwicklung. An den verschiedenen Standorten haben sich zum Teil besondere Pflanzengesellschaften angesiedelt, die einige gefährdete Arten beherbergen. Von besonderer Bedeutung sind diese „Lebensräume aus zweiter Hand“, jedoch für seltene Amphibien, die von den zahlreichen dauerhaft oder nur zeitweise wasserführenden Tümpeln und Mulden profitieren. Besonders vielfältig sind auch die Insektenlebensgemeinschaften, welche alle Standorte der mosaikartigen Landschaft von nass bis trocken und von sandig bis schlammig besiedeln. Zudem stellen die Gebüsche und kleinflächigen Baumbestände eine Oase für zahlreiche, teils bedrohte Vogelarten dar, die hier inmitten der sonst ausgeräumten Ackerlandschaft geeignete Brutplätze finden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Winteraktivitäten

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Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Baden ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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