Zelten ist vom 2. Juni bis zum 31. Oktober verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Regen |
| Fläche | 9,58ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | ec1d440f-43ae-4dc3-aee7-d9279cf73381 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bayerischer Wald e.V.
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| Webseite | http://naturpark-bayer-wald.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Info-Zentrum 3
94227 Zwiesel Deutschland |
Zelten ist vom 2. Juni bis zum 31. Oktober verboten.
Lagern und Biwakieren ist vom 2. Juni bis zum 31. Oktober verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist vom 2. Juni bis zum 31. Oktober verboten.
Abfall entsorgen ist vom 2. Juni bis zum 31. Oktober verboten.
Feuer ist vom 2. Juni bis zum 31. Oktober verboten.
Rauchen ist vom 2. Juni bis zum 31. Oktober verboten.
Pflanzen sammeln ist vom 2. Juni bis zum 31. Oktober verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist vom 2. Juni bis zum 31. Oktober verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist vom 2. Juni bis zum 31. Oktober verboten.
Regierung von Niederbayern - 4. Mai 1993