Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Kiekbuschwiesen bei Neuhof sind ein Naturschutzgebiet im Biosphärenreservat Schaalsee. Sie bewahren extensiv genutzte Niederungen, artenreiches Feuchtgrünland und wertvolle orchideenreiche Laubmischwälder.
Das Naturschutzgebiet Kiekbuschwiesen bei Neuhof, eingebettet in das Biosphärenreservat Schaalsee, schützt eine einzigartige, extensiv genutzte Niederungslandschaft. Dieses Gebiet ist von großer Bedeutung für sein artenreiches Feuchtgrünland, das Lebensraum für vielfältige Pflanzen und Tiere bietet, die an feuchte Bedingungen angepasst sind. Zudem bewahrt es wertvolle orchideenreiche Laubmischwälder und trägt so zur biologischen Vielfalt der Region bei. Der Schutz der Kiekbuschwiesen konzentriert sich auf den Erhalt dieser wertvollen Ökosysteme und macht das Gebiet zu einem wichtigen Teil des Naturerbes am Großen Ratzeburger See.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Nordwestmecklenburg |
| Fläche | 51,41ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e1f261cd-2158-4c5b-b067-b72bb9715256 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen