Betreten abseits der Wege ist verboten.
In der Kernzone des Naturerlebnisparks hat die Wildnis Vorrang. Der Einfluss des Menschen beschränkt sich auf ein Minimum. Deshalb ist das Verlassen der Wege verboten. Natürliche Prozesse laufen ungestört ab. Bäume stürzen um, Äste fallen herunter, Bäche suchen neue Wege, Rutschungen bewegen Erdmassen und Urwaldarten finden zurück. Das einzig Beständige in der Kernzone ist die Veränderung. Bei starkem Wind, Gewitter oder Nassschnee sollten Sie den Wald nicht betreten.
| Ort | Schweiz - Zürich - Horgen, Hausen am Albis, Langnau am Albis |
| Webseite | https://www.wildnispark.ch |
| Fläche | 4,41km² |
| Gründungsjahr | 2008 |
| DtP ID | 01994be4-b4ca-416e-a9d2-19b1c497754b |
| Name und Abteilung |
Stiftung Wildnispark Zürich
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| Webseite | https://www.wildnispark.ch/de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Alte Sihltalstrasse 38
8135 Sihlwald Schweiz |
Habitat
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Baudirektion Kanton Zürich, Kägi - 28. Oktober 2008
Baudirektion Kanton Zürich, Kägi - 24. September 2015