Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Kerkerbachtal“ ist ein Auengürtel, welcher sich entlang des Kerkerbaches erstreckt. Es zeichnet sich durch seine große Lebensraum-Vielfalt mit einem bemerkenswert hohen Artenreichtum aus. In einem Mosaik aus bachbegleitenden Ufergehölzen, feuchtem Grünland, Tümpeln, Hecken, felsigen Trockenrasenflächen an den westlichen Talhängen und Eichen- aber auch Nadelholzwäldern an den östlichen Hängen gedeihen für die jeweiligen Standorte zwar typische, aber dennoch besondere und schützenswerte Pflanzengesellschaften. Gleichzeitig bietet das strukturreiche Gebiet Lebensraum für 91 geschützte Tierarten, darunter 43 Arten mit starker Gefährdung. Zu diesen zählen vor allem Libellen, Schmetterlinge, Amphibien sowie Brut- und auch Zugvögel, die häufig sehr spezielle Anforderungen an ihren Lebensraum stellen, welche sich in diesem Naturschutzgebiet erfüllen.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 19,90ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9d9613ac-ad15-42ea-8a9c-b0dfcd76fb17 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei am Kerkerbach durch höchstens eine Person in der Zeit vom 16. Juli bis 30. April einschließlich fischereibiologisch erforderlicher Besatzmaßnahmen mit standortheimischen Fischarten ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Kerkerbachtal § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
4. Februar 1999