Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Kellerberg bei Nauborn“ umfasst einen schützenswerten Eichen-Hainbuchenwald sowie einen Eichenbestand auf der südexponierten Kuppe des Kellerberges. Bis Mitte des 20 Jahrhunderts wurde der Wald als Niederwald bewirtschaftet. Das bedeutet, dass die Bäume „auf den Stock gesetzt“ also zurückgeschnitten wurden, woraufhin der Wald aus neuen Stockausschlägen wieder nachwuchs. Das dabei gewonnene Eichenholz wurde in erster Linie zur Gewinnung der sogenannten „Eichenlohe“, der Eichenrinde die zum Gerben von Leder benötigt wurde, genutzt. Durch diese Bewirtschaftungsform entstanden offene und sonnenwarme Waldstandorte als Lebensraum für seltene Pflanzenarten. Ebenfalls ein Lebensraum der besonderen Art bietet der „Wilde Stein“, eine karg bewachsene Felsnase inmitten des Waldes, die zahlreichen kleinwüchsigen Pflanzenarten beherbergt. Im Wald befindet sich zudem ein alter stillgelegter Stollen, der geschützten Fledermausarten als Quartier dient.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 41,23ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0ab7ca8a-538a-4372-a2a6-d0ae0cf51e72 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
20. Februar 1997