Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Keller Mulde mit Leh- und Rothbachtal schützt eine vielfältige Auen-, Gewässer- und Hanglandschaft. Es bewahrt seltene Lebensräume an der oberen Ruwer, den Bachläufen Leh- und Rothbach sowie den Erhebungen Laberg und Grammert.
Das Naturschutzgebiet Keller Mulde mit Leh- und Rothbachtal, mit Laberg und Grammert ist ein bedeutendes Schutzgebiet in Rheinland-Pfalz. Es umfasst die malerische Keller Mulde, die tief eingeschnittenen Täler des Leh- und Rothbachs sowie die charakteristischen Erhebungen Laberg und Grammert. Das Gebiet dient dem Schutz und der Entwicklung einer vielfältigen Auen-, Gewässer- und Hanglandschaft. Hier finden sich wertvolle Lebensräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten, darunter seltene Wiesen, Feuchtgebiete und naturnahe Waldgesellschaften entlang der oberen Ruwer und ihrer Nebenbäche. Die Erhaltung der natürlichen Dynamik dieser einzigartigen Ökosysteme ist ein zentrales Anliegen und trägt zur Bewahrung der regionalen Biodiversität bei.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Trier-Saarburg |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-286 |
| Fläche | 2,71km² |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 13469f98-ca62-4ac2-ae5b-0971dffb0315 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.