Betreten abseits der Wege ist verboten.
Der Katzenbacherhang schützt einen naturnahen Eichen-Hainbuchenwald. Er dient der Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie der Sicherung einer Naturwaldzelle für wissenschaftliche Zwecke in Rheinland-Pfalz.
Das Naturschutzgebiet Katzenbacherhang in Rheinland-Pfalz bewahrt einen einzigartigen naturnahen Eichen-Hainbuchenwald. Dieses wertvolle Ökosystem bietet Lebensraum für eine Vielzahl spezialisierter Tier- und Pflanzengesellschaften. Ein zentraler Schutzzweck ist die langfristige Sicherung dieser charakteristischen Waldgesellschaften, die für ihre Artenvielfalt und ökologische Bedeutung bekannt sind. Darüber hinaus ist ein Bereich als Naturwaldzelle ausgewiesen, um die natürliche Entwicklung des Waldes ungestört zu beobachten und wissenschaftlich zu erforschen. Dies ermöglicht wichtige Erkenntnisse über die Dynamik und Widerstandsfähigkeit naturnaher Wälder. Das Gebiet trägt somit maßgeblich zum Schutz der biologischen Vielfalt bei.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Donnersbergkreis |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-031 |
| Fläche | 29,58ha |
| Gründungsjahr | 1981 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 13b7f52c-18c9-4779-9e8a-56771b143bc8 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
|
| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.