Karrachsee

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Der westlich der Karrachmühle in der Gemarkung Nordenberg der Gemeinde Windelsbach, Landkreis Ansbach, gelegene Feuchtgebietskomplex um den Kleinen und den Großen Karrachsee wird unter der Bezeichnung „Karrachsee“ als Naturschutzgebiet geschützt.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Generelles Verhalten

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_fishing_forbidden_regular

Angeln ist verboten.

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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