Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
nur auf dem Bernrieder Weg
Das Ufer des bekannten und beliebten Starnberger Sees unterliegt vielen verschiedenen Nutzungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Bereiche zu erhalten, in denen sich die Natur frei entwickeln kann. Der Starnberger See wurde 1976 als international bedeutsames Feuchtgebiet im Rahmen der Ramsar-Konvention ausgewiesen.
Das Naturschutzgebiet „Karpfenwinkel mit Streuwiesen am Starnberger See“ umfasst wertvolle Verlandungszonen mit breitem Schilfgürtel und ausgedehnte Streuwiesen, die für ihre hohe Artenvielfalt bekannt sind. Der Karpfenwinkel ist der wichtigste Mauserplatz für die Wasservögel am Starnberger See, Rückzugsort seltener Brutvögel sowie Rast- und Überwinterungsquartier zahlreicher Vogelarten. Aus diesem Grund darf das Gebiet nur auf dem Bernieder Weg betreten werden und sind das Baden und das Befahren mit Schwimmkörpern im Naturschutzgebiet verboten.
| Ort | Deutschland - Bayern - Starnberg, Weilheim-Schongau |
| Fläche | 33,27ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b544f45e-76a8-4658-bd6e-75a700c5afc1 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Weilheim-Schongau
Umweltschutzverwaltung |
| Webseite | https://www.weilheim-schongau.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
nur auf dem Bernrieder Weg
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.