Kanzelstein bei Eibach

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Der „Kanzelstein bei Eibach“ liegt auf 420 Metern im Schelder Wald und ist ein kulturlandschaftliches Relikt früherer Nutzungsformen, wie man es von romantischen Landschaftgemälden des 19. Jahrhunderts kennt. Das Naturschutzgebiet wurde historisch als sogenannte Allmendeweide (Gemeinschaftsweide/-hute) bewirtschaftet. Die Dorfbevölkerung nutzte die flachgründigen, felsigen Standorte indem sie ihre Schafe, Ziegen und Rinder auf den Kanzelstein trieben. Die dauernde Beweidung bis Mitte des 20. Jahrhunderts förderte die Ausbreitung magerer Pflanzengesellschaften, wie artenreiche Glatthafer-Wiesen, Borstgras- und Magerrasen mit eingestreuten Wachholderbeständen, welche aus der heute intensiv genutzten Landschaft nahezu verschwunden sind. Auch die Baumbestände der Magerrasen zeigen die ehemalige Weidenutzung an. So finden sich zahlreiche alte Hute-Buchen und Hute-Eichen, die dem Weidevieh im Sommer Schatten spendeten und im Herbst und Winter nahrhaftes Mastfutter bescherten. Eine lokale Besonderheit sind außerdem die „Schneitelbäume“ auf dem Kanzelstein. Zur Viehfütterung im Winter wurden die Asttriebe der niedrigen, jungen Baumkronen „geschneitelt“ (Kopf-Schneitelung). Zur Brennholzgewinnung scheitelte man Äste vom Stamm (Ast-Schneitelung). Im nordwestlichen Teil des Naturschutzgebietes wurden die Hainbuchen-Eichen-Bestände als Niederwald bewirtschaftet. Dafür wurden die Bäume im Abstand von 30 Jahren bis „auf den Stock“ zurückgesetzt, woraufhin sich mehrstämmige Bäume entwickelten die heute noch sichtbar sind. Durch die Aufgabe der traditionellen Nutzung sind diese Standorte von der natürlichen Entwicklungsabfolge der Vegetation durch Verbuschung und Waldbildung bedroht. Mit der Unterschutzstellung des „Kanzelstein bei Eibach“ soll die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft durch gezielte Pflegemaßnahmen sichergestellt werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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