Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree |
| Fläche | 1,07km² |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5aa3ea03-5acc-465d-90a8-9008c481e5e4 |
| Name und Abteilung |
Umweltamt Landkreis Oder-Spree
untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Umwelt/Untere-Naturschutzbeh%C3%B6rde/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Ausübung der Angelfischerei am Ostufer des Kanals nördlich der Schafsbrücke auf Flurstück 12 Flur 2 Gemarkung Wendisch Rietz und auf dem Großen Storkower See zulässig
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Baden an der in der topografischen Karte gekennzeichneten Badestelle am Südwestufer des Großen Storkower Sees erlaubt
17. Dezember 2002