Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Kammerbruch schützt ein wertvolles Talmoor mit ausgedehnten Erlen- und Eschenwäldern. Dieses einzigartige Feuchtgebiet in Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Biosphärenreservats Schaalsee und eines EU-Vogelschutzgebiets.
Das Naturschutzgebiet Kammerbruch bewahrt ein einzigartiges Talmoor-Ökosystem, das sich durch seine ausgedehnten Erlen- und Eschenwälder auszeichnet. Dieses Gebiet in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Zeugnis des Naturerbes der Region und bleibt weitgehend unberührt von menschlicher Infrastruktur. Der Schutz dieses Bereichs sichert den Erhalt wichtiger Feuchtgebietslebensräume. Kammerbruch ist vollständig in das Biosphärenreservat Schaalsee integriert, was seine überregionale ökologische Bedeutung unterstreicht. Es bildet auch einen wesentlichen Bestandteil des EU-Vogelschutzgebiets Schaalsee-Landschaft und bietet zahlreichen Vogelarten Rückzugs- und Brutstätten. Darüber hinaus sind Teile des Schutzgebiets Bestandteil des FFH-Gebiets "Ostufer Großer Ratzeburger See (MV) und Mechower Grenzgraben," was seine Rolle beim Schutz spezifischer europäischer Flora und Fauna betont. Der Schutzzweck ist die Bewahrung dieses besonderen Talmoorausschnitts mit seinen charakteristischen Waldtypen, um eine weitgehend ungestörte Natur für kommende Generationen zu gewährleisten.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Nordwestmecklenburg |
| Fläche | 1,42km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2b54fc67-bfc5-43bb-a1fc-8ab32adc2317 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
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Fotografieren und Filmen ist verboten.