Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Göppingen, Ostalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000170 |
| Fläche | 6,44km² |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | aa036af6-a96c-4b0f-a050-7d712d6bcd7a |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 2m erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Es ist verboten, Wintersport zu betreiben, wenn wegen geringer Schneehöhe Pflanzen oder Boden geschädigt werden können
Reiten ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 3m erlaubt.
Im Gebiet außerhalb befestigter, mindestens 3 m breiter Wege zu reiten; das Reiten ist außerdem zulässig auf einem 10 m breiten Streifen nördlich der Zufahrtsstraße vom Furtlachpaß zum Hornberg (K 3278) von Flurstück Nr. 800/2 bis Flurstück Nr. 865/3 (Gemarkung Degenfeld) sowie auf dem unbefestigten Weg im Gewann Tannmahd, der den Weg auf Flurstück Nr. 720 (Gemarkung Degenfeld) mit dem Weg Flurstück Nr. 130 (Gemarkung Waldstetten, Flur 1) verbindet; unberührt bleiben Rechte Dritter oder andere Rechtsvorschriften, durch die das Reiten eingeschränkt oder ausgeschlossen wird
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
23. Dezember 1994