Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Kallenbachtal bei Arborn und Nenderoth“ erstreckt sich 2,5 Kilometer entlang des Kallenbachs in einem südlich gelegenen Tal zwischen den Orten Arborn und Nenderoth. Der natürliche Bachlauf wird von einer typischen Ufervegetation aus Erlen- und Eschenbeständen sowie von Auenbereichen begleitet. Verstreut über die Wiesen und Weiden des flachen Nordhangs finden sich zahlreiche grundwasserführende Senken und Gräben. In diesem Mosaik unterschiedlicher Standortbedingungen gedeihen viele besondere Pflanzen. Hier finden auch gefährdete Schmetterlinge und ihre Raupen ein reichhaltiges Nahrungsangebot. Im Frühling, zur Blüte der gelbblühenden Echten Schlüsselblume, sind die trockenen Wiesenbereiche ein besonderer Blickfang. Am Südhang des Bachtales wächst ein Buchen-Mischwald mit nennenswertem Altbaumbestand, der zahlreichen gefährdeten Vogelarten einen geeigneten Brutlebensraum bietet.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 70,40ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 610f06ed-39c9-4e5c-b17e-cd5fb44b26f3 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.