Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Kalkflachmoor und Mergelgruben bei Degtow schützt wertvolle Kalkflachmoore und vielfältige Mergelgruben. Es ist ein bedeutender Lebensraum für spezialisierte Pflanzen und Tiere in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Naturschutzgebiet Kalkflachmoor und Mergelgruben bei Degtow ist ein faszinierender Naturraum in Mecklenburg-Vorpommern. Hier werden einzigartige Kalkflachmoore und die vielfältigen Lebensbedingungen der Mergelgruben bewahrt. Diese Gebiete sind von besonderer Bedeutung für seltene und gefährdete Pflanzenarten, die sich an die kalkreichen Standorte angepasst haben. Die vielfältige Struktur der ehemaligen Mergelgruben bietet zudem Lebensraum für eine reiche Tierwelt, darunter Insekten, Amphibien und Vögel. Als Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 trägt das Gebiet maßgeblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei und schützt spezifische Lebensraumtypen sowie Vogelarten von europäischer Bedeutung. Es ist ein wichtiger Ort, um die besonderen Ökosysteme eines Kalkflachmoores und die natürliche Entwicklung von Mergelgruben zu erleben.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Nordwestmecklenburg |
| Fläche | 66,44ha |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8ae0e4dd-eea0-4d28-9831-4bfa2157651f |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.